Gute Fahrt auf allen Wegen!

In immer mehr Städten und Regionen Europas Umweltzonen eingeführt, um die Luft- und Lebensqualität zu verbessern. Die Konzepte sind dabei durchaus vielfältig und reichen von reinen Mauterhebungen bis zu für KFZ geschlossene Citylagen. Auch in der Größe bietet sich ein weites Spektrum von 1 bis 100 km2. Vorschriften und Erlasse unterscheiden sich von Land zu Land und teilweise von Stadt zu Stadt. Für detaillierte Informationen steht die Internetseite www.lowemissionzones.eu zur Verfügung.



A Österreich
Autobahn A12 (Tirol) Verschiedene Maßnahmen, z. B.
  • Nachtfahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t

  • Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t

  • Fahrverbote in Streckenabschnitten für Fahrzeuge über 7,5 t

  • Höchstgeschwindigkeit 100 km für PKW

  • Graz - Hauptstadt der Steiermark



CZ Tschechien
  • Prag
    Sperre für alle Fahrzeuge über 3,5 t, unabhängig davon, welcher Schadstoffklasse sie angehören.





DK - Dänemark
  • Aalborg

  • Århus

  • Kopenhagen

  • Frederiksberg

  • Odense





GB - Großbritannien
In Großbritannien gibt es bis heute zwei UWZ. Die Erlasse und Vorschriften sind sehr umfangreich. (Details bitte abrufen unter www.lowemissionzones.eu.)
  • London
  • Norwich



I - Italien
Autobahn A22
  • Piemont
    UWZ für größere Ortschaften im Winter. Euro 1 (Benzin). Euro 2 (Diesel). Motorrad-Sperre für Euro 0 über 10 Jahre alt.
  • Emilia-Romagna
    UWZ für größere Ortschaften im Winter. Euro 1 (Benzin). Euro 2 (Diesel). Motorrad-Sperre unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Veneto
    UWZ für größere Ortschaften im Winter. Euro 1 (Benzin). Euro 2 (Diesel) oder zus. Rußpartikelfilter. Motorrad-Sperre unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Lombardei
    UWZ für größere Ortschaften im Winter. Euro 1 (Benzin). Euro 2 (Diesel). Motorrad-Sperre unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Mailand
    Zusätzlich zur Winter UWZ hat man hier eine Ganzjahres UWZ mit Zahlungspflicht für Fahrzeuge, die in die UWZ einfahren wollen.
  • Bolzano/Süd-Tirol/Bozen
    UWZ für größere Ortschaften im Winter. Euro 2 für alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder.
  • Palermo Sizilien
    Zwei UWZ. Zone A mindestens Euro 3. Zone B mindestens Euro 1.



N - Norwegen
Nach dem positiven Ergebnis einer Volksbefragung sollen UWZ in nationales Recht umgesetzt werden. Grundsätzlich von Fahrverboten betroffen sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – alle Fahrzeuge über 3,5 t. (Details bitte abrufen unter www.lowemissionzones.eu.)
  • Bergen
  • Oslo
  • Trondheim



NL - Niederlande
Durch ein nationales Abkommen zwischen Regierung, Städten, Gemeinden und allen Betroffenen besitzen die UWZ in den Niederlanden fast überall die gleichen Euro-Standards. Dennoch gibt es in einzelnen Städten spezielle Erlasse und Vorschriften. (Details bitte abrufen unter www.lowemissionzones.eu.)
  • Breda
  • Delft
  • s-Hertogenbosch
  • Schiedam
  • Den Haag
  • Eindhoven
  • Heerlen
  • Helmond
  • Leiden
  • Leidschendam-Voorburg
  • Maastricht
  • Nijmegen
  • Rotterdam
  • Sittard-Geleen
  • Tilburg
  • Utrecht
  • Zaanstad



S - Schweden
  • Göteborg
  • Lund
  • Malmö
  • Stockholm